Verordnung
zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44EG und 2003/10/EG
zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen.
06. März 2007


Gesetzgebung


Die EG-Lärmrichtlinie 2003/10/EG erlangte am 15.Februar 2006 unmittelbare Wirkung in der öffentlichen Verwaltung, sowie durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 8 -ausgegeben am 8.März 2007- allgemeingültige Bedeutung.

In diesem Zusammenhang weisen wir besonders auf die §§ 4, 6, 8 und 11 hin.

Wir haben uns auf die Umsetzung der Lärmrichtlinie spezialisiert und bieten Ihnen unsere Hilfe bei der Realisierung an.

Sprechen Sie uns oder unsere Vertriebspartner an. Wir beraten Sie gerne!