
Gehörschutzphilosophie von juwe-medicare
Effektiver und wirkungsvoller Gehörschutz lässt sich in lärmexponierten Bereichen nur als ganzheitliches System unter Betrachtung von Lärm, Gehörschutz und persönlichem Verhalten der betroffenen Personen verwirklichen.
Wir haben uns auf diese Betrachtungsweise spezialisiert und stehen Ihnen gerne zur ausführlichen Präsentation zur Verfügung.
In einer Umgebung mit hohem Schallpegel, wie bei der Arbeit in der Nähe von lauten Maschinen (Flughafen, Straßenbau, Industrie-
maschinen, etc.) ist das Tragen eines Gehörschutzes am Arbeitsplatz seit Februar 2006 ab 85dB(A) vorgeschrieben. Ferner wird auch
gefordert, dass von Seiten des Arbeitgebers ab 80dB(A) geeigneter persönlicher Gehörschutz zur Verfügung steht. Auch bei Musik-
veranstaltungen aller Art (Konzerte, Diskotheken, Festivals, Paraden u.a.) wird dieser Schalldruck bei weitem überschritten. Bei allen
Veranstaltungsformen gilt die EU-Richtlinie für Arbeitnehmer, die DIN 15905-5 für die zulässigen Lautstärken, denen das Publikum
ausgesetzt werden darf und der Rat, für den Gehörschutz selbst zu sorgen.
Wir haben uns auf diese Betrachtungsweise spezialisiert und stehen Ihnen gerne zur ausführlichen Präsentation zur Verfügung.
In einer Umgebung mit hohem Schallpegel, wie bei der Arbeit in der Nähe von lauten Maschinen (Flughafen, Straßenbau, Industrie-
maschinen, etc.) ist das Tragen eines Gehörschutzes am Arbeitsplatz seit Februar 2006 ab 85dB(A) vorgeschrieben. Ferner wird auch
gefordert, dass von Seiten des Arbeitgebers ab 80dB(A) geeigneter persönlicher Gehörschutz zur Verfügung steht. Auch bei Musik-
veranstaltungen aller Art (Konzerte, Diskotheken, Festivals, Paraden u.a.) wird dieser Schalldruck bei weitem überschritten. Bei allen
Veranstaltungsformen gilt die EU-Richtlinie für Arbeitnehmer, die DIN 15905-5 für die zulässigen Lautstärken, denen das Publikum
ausgesetzt werden darf und der Rat, für den Gehörschutz selbst zu sorgen.





